Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber (Verkäufer oder Käufer, Vermieter oder Anmieter, Verpächter oder Anpächter) oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte.
Der Makler hat keine Erkundungspflicht. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angebote sind freibleibend.2. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Kenntnis und Zustimmung hat der Angebotsempfänger bei Abschluss eines Hauptvertrages mit einem Dritten an uns die mit ihm vereinbarte Provision zzgl. MwSt. zu entrichten.
3. Der Makler ermöglicht die Gelegenheit zum Vertragsabschluß durch seine Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit und hat damit einen Provisionsanspruch.
4. Wird aufgrund unserer Tätigkeit ein anderer als von uns angebotener Vertrag, der aber wirtschaftlich vergleichbar ist, abgeschlossen, so ist uns ebenfalls eine Provision zu entrichten.
5. Die Provision ist zahlbar bei Abschluß eines wirksamen Hauptvertrages
(meistens notarieller Vertrag).6. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen.
Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss
eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.9. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
10. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Maklers.
11. Provisionsanspruch
1. Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen für Verkäufer wie auch Käufer vom Kaufpreis je 3% zzgl. MwSt. z.Zt. 19% (entspricht 3,57%).
2. Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstückes und des (geplanten) Erbbauwerkes, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 3% zzgl. MwSt. z.Zt. 19% (entspricht 3,57%).
3. Bei Vermietung/Verpachtung zahlbar vom Mieter/Pächter, unbeschadet einer Gebühr von der
Gegenseite.
- Bei Wohnräumen 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. z.Zt. 19%.
- Bei Gewerberäumen bei einer Vertragslaufzeit bis zu fünf Jahren 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt, z.Zt. 19%, bei längerer Vertragslaufzeit 4 Monatskaltmieten zzgl. MwSt., z.Zt. 19%.